Donnerstag, 25. Oktober 2012

Nach Recht und Gesetz

"Das Flaggenrechtsgesetz wird geändert. Einem entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmte der Verkehrsausschuss am Mittwochmorgen in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsabgeordneten zu." Soweit eine aktuelle Meldung des Deutschen Bundestages. 

Flaggen-was? Flaggenrechtsgesetz, hier bleibt nichts dem Zufall überlassen. Das Flaggenrechtsgesetz bestimmt zum Beispiel, dass ein Seeschiff die Bundesflagge zu führen hat, wenn sein Besitzer Deutscher ist. Die Berechtigung (die eigentlich eine Pflicht ist) wird durch das Schiffszertifikat oder den Flaggenschein, die -bescheinigung oder das -zertifikat nachgewiesen.

Wer unter der Bundesflagge fährt, steht im Internationalen Schifffahrtsregister. Und wer lieber unter der Piratenflagge fahren möchte, muss das Führen einer anderen Nationalflagge, die Ausflaggung, beantragen. Und das soll schwerer werden. Eine Änderung des § 7 FlaggRG soll den Reeder dazu verpflichten, das Schiff trotz Piratenflagge als Ausbildungsplatz zu erhalten.

Wer wollte nicht schon einmal Pirat werden. Von daher ein super Vorschlag von CDU/CSU und FDP. Und dass auch Piraten den Ritterschlag erhalten können, hat der Pirat im Namen der Krone - Francis Drake - bewiesen. Eine Ausbildung mit Abenteuerfaktor 5.